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   LG Oldenburg, 17.03.2009 - 17 T 204/09   

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https://dejure.org/2009,35595
LG Oldenburg, 17.03.2009 - 17 T 204/09 (https://dejure.org/2009,35595)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 17.03.2009 - 17 T 204/09 (https://dejure.org/2009,35595)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 17. März 2009 - 17 T 204/09 (https://dejure.org/2009,35595)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LG Oldenburg, 17.03.2009 - 17 T 204/09
    Dem Amtsgericht ist zuzugeben, dass die Anerkennung der Grundbuchfähigkeit der GbR durch den BGH in dem Beschluss vom 04.12.2008 (NJW 2009, 594) in einen Zielkonflikt zu den im Grundbuchrecht verankerten Verkehrsschutzinteressen tritt, der zur Zeit nicht durch eine allen Aspekten gleichermaßen Rechnung tragende Handhabung gelöst werden kann (vgl. die Besprechung der Entscheidung durch Reymann BB 2009, 346[350]).

    Daran habe sich die Auslegung des Grundbuchrechts auszurichten (vgl. BGH NJW 2009, 594[596] Rn. 13).

    Auch insoweit ist dem BGH darin zuzustimmen, dass eine öffentliche Urkunde ihre Beweiskraft nicht durch bloßen Zeitablauf verliert und ein ergänzender Nachweis nur erforderlich ist, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für Veränderungen ergeben (vgl. BGH NJW 2009, 594 [597 f.] Rn. 25).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

    Hinsichtlich der Anforderungen an den Nachweis hat es sich ei - ner weit verbreiteten Ansicht angeschlossen, die hierzu die Vorlage eines Gesell - schaftsvertrages in der Form des § 29 GBO für notwendig hält (vgl. LG Traun - stein, Rpfleger 2009, 448; LG Oldenburg, Beschl. v. 17.3.2009 - 17 T 204/09 - zi - tiert nach juris; wohl auch Tebben, Karlsruhe locuta causa finita: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch, NZG 2009, 288; als Nachweismöglichkeit in Betracht gezogen in BGH, Beschl. v. 4.12.2008 - - V ZB 74/08 - NJW 2009, 594); mit Blick auf nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages möglicherweise eingetretene Veränderungen der relevanten Rechtsverhältnisse der Gesellschaft hat es ergänzend die Vorlage eidesstattlicher Versicherungen der Gesellschafter gefordert (vgl. LG Traunstein, aaO.; LG Ingolstadt, MittBayNot 2009, 300: nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Veränderungen; Tebben, aaO.).
  • OLG München, 26.08.2009 - 34 Wx 54/09

    Rechtsbeschwerde im Grundbuchverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit geänderten

    Überwiegend wurde in der Praxis - wohl zusätzlich - der (öffentlich beglaubigte) Gesellschaftsvertrag (z.B. LG Oldenburg vom 17.3.2009, 17 T 204/09; Dümig Rpfleger 2002, 53/56 f.; Tebben NZG 2009, 288/291), teilweise darüber hinaus eidesstattliche Versicherungen der Gesellschafter über den unveränderten Fortbestand der Gesellschaft verlangt (LG Darmstadt vom 24.3.2009, 26 T 31/09; KEHE/Dümig GBO 5. Aufl. Einl. B 70; Zimmer NZM 2009, 187/188).
  • OLG München, 18.08.2009 - 34 Wx 47/09

    Liegenschaftsrecht: Gesetzliche Neuregelung der Behandlung von Gesellschaften

    Überwiegend wurde in der Praxis - wohl zusätzlich - der (öffentlich beglaubigte) Gesellschaftsvertrag (z.B. LG Oldenburg vom 17.3.2009, 17 T 204/09; Dümig Rpfleger 2002, 53/56 f.; Tebben NZG 2009, 288/291), teilweise wurden darüber hinaus eidesstattliche Versicherungen der Gesellschafter über den unveränderten Fortbestand der Gesellschaft verlangt (LG Darmstadt vom 24.3.2009, 26 T 31/09; KEHE/Dümig GBO 5. Aufl. Einl. B 70; Zimmer NZM 2009, 187/188).
  • LG Traunstein, 11.05.2009 - 4 T 1003/09

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Existenz einer Gesellschaft

    Ungeachtet dessen folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Grundbuchamt ebenfalls nicht der Auffassung des Landgerichts Oldenburg im Beschluss vom 17.03.2009, Az. 17 T 204/09, wonach nach den Gründen des BGH-Beschlusses vom 04.12.2008 jedenfalls die Vorlage des Gesellschaftsvertrages in öffentlich beglaubigter Form zum Nachweis der Vertretungsbefugnis genügen soll.
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